Für «harten Sex» vermittelt 14-Jährige wird Opfer von Zürcher Sugardaddy-Ring

aru

26.4.2024

Hier befindet sich das Bezirksgericht in Affoltern am Albis.
Hier befindet sich das Bezirksgericht in Affoltern am Albis.
Quelle: Keystone/Archivbild

Ein Freier wollte in Affoltern am Albis gewalttätigen Sex – die Prostituierte stellte sich jedoch als minderjährig heraus. Der Mann musste sich dafür vor Gericht verantworten.

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26.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Hans K. hatte gewalttätigen Sex für 800 Franken mit der Minderjährigen Melanie N. Nun steht er vor Gericht.
  • Robert S. ist Zuhälter und vermittelte den Kontakt. Er bekam die Hälfte der 800 Franken.

Hans K. (alle Namen geändert) fährt Mitte April von seinem Wohnort im Kanton Schwyz nach Affoltern am Albis. Dort will er die 18-jährige Melanie N. treffen. Er hat die junge Frau über eine Sugardating-App kennengelernt. Sie soll – wie er auch – für harten Sex zu haben sein. Der 32-Jährige soll der jungen Frau 800 Franken zahlen, damit sie ihm die ganze Nacht zur Verfügung steht.

Melanie N. ist jedoch nicht 18, sondern erst 14 Jahre alt. Laut K. habe er dies zu dem Zeitpunkt nicht gewusst. Was er auch nicht wusste: Er chatete nicht mit der Teenagerin, sondern mit einem Zuhälter. Dieser unterliess es, die Jugendliche über die gewaltsamen Sexvorlieben von Hans K. zu unterrichten.

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, sind solche Geschichten kein Einzelfall. Gemeinsam mit einem Bekannten hat der Zuhälter Robert S. einen Sugardaddy-Ring betrieben. Der 28-Jährige beutete Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren aus. In den Kantonen Zürich und Schaffhausen würden dazu mehrere Strafverfahren laufen. 

Die beiden gehen ins «Seitensprungzimmer»

Anhand eines Fotos, das Melanie N. von Robert S. über Snapchat erhalten hat, erkennt sie Hans K. am Bahnhof von Affoltern am Albis. Die beiden gingen zu einem Bankomaten, um 1000 Franken abzuheben. Dabei soll die junge Frau dem Freier berichtet haben, dass sie erst 14 Jahre alt sei. Der Freier bestreitet, dies erfahren zu haben.

Dann gehen die beiden zu Fuss zum Hintereingang eines Gebäudes. Bei der Tür gibt Hans K. einen Code ein und die Tür zum «Seitensprungzimmer» öffnet sich. «Es sah aus wie ein Puff-Zimmer, es gab ein schwarzes Gestell mit Dildos, Peitschen und Fesseln. Von der Decke hingen auch Fesseln», sagt die 14-Jährige der Polizei. Das Zimmer soll zwischenzeitlich nicht mehr existieren.

Der 32-Jährige soll die 14-Jährige anschliessend geküsst und aufs Bett geworfen haben. Bald habe er mit der Gewalt begonnen: «Der Beschuldigte setzte sich über alle Bedenken hinweg, nur, um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen», so die Staatsanwältin.

So habe Hans K. die Jugendliche mit der flachen Hand ins Gesicht, auf den Po, die Beine und die Brüste geschlagen. «Jedes Mal, wenn ich die Hand vors Gesicht hielt, sagte er, ich solle sie wegnehmen, sonst täte es noch mehr weh und er würde mich fesseln», berichtete Melanie N.

Darüber hinaus habe Hans K. die junge Frau für bis zu zwei Minuten lang gewürgt. Mehrmals habe sie keine Luft mehr bekommen, sei aber nie bewusstlos geworden.

«Irgendwann, als ich richtig am Weinen war und mehrmals gesagt hatte, dass ich das nicht will, wollte ich gehen.» Wegen der mit dem Zuhälter getroffenen Vereinbarung zu hartem Sex liess der Freier aber erst von der jungen Frau ab, als diese heftig geweint hat.

Teenagerin erleidet posttraumatische Belastungsstörung

Nach etwa 50 Minuten bezahlte der Freier die 800 Franken, woraufhin Melanie N. das «Seitensprungzimmer» verliess. Die Hälfte des Geldes musste die junge Frau dem Zuhälter Robert S. abgeben.

Die 14-Jährige erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung und vertraute sich zunächst niemandem an.

«Der Fall zeigt exemplarisch, dass Jugendliche in diesem Alter nicht abschätzen können, was sie erwartet – selbst wenn sie sich freiwillig in solche Situationen begeben», sagt die Opferanwältin vor dem Gericht in Affoltern am Albis.

Vor Gericht schwieg der Freier und verwies stets auf seine Anwältin. Diese sprach von einer Verwechslung ihres Mandanten. Darüber hinaus sah sie ihn durch ein anderes Sexvideo aus einem anderen Fall, das einen Freier beim Würgen von Melanie N. zeigt, entlastet.

Hans K. wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er Melanie N. eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen. Am schlimmsten dürfte für den Mann jedoch sein, so der «Tages-Anzeiger», dass er ein lebenslängliches Verbot, mit Minderjährigen zu arbeiten, auferlegt bekommen hat. In seinem Betrieb würden auch Lehrlinge arbeiten, heisst es weiter.

Und was ist mit dem Zuhälter Robert S.? Dieser ist nach monatelanger U-Haft wieder frei und wartet auf weitere Prozesse.